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Offenlegung nach Solvabilitätsverordnung

Die Solvabilitätsverordnung (SolvV) setzt Brüsseler Vorgaben für Kreditinstitute, die auf dem Basel-II-Rahmenwerk basieren, auf nationaler Ebene um.


Der Helaba Konzern stellt den Offenlegungsbericht gemäß §§ 319 ff. SolvV jährlich zur Verfügung:


Offenlegung des Helaba Konzern nach SolvV
Geschäftsjahr 2009 » PDF, 105 KB
Geschäftsjahr 2008 » PDF, 922 KB
Geschäftsjahr 2007 » PDF, 425 KB


Weitere umfassende Informationen entnehmen Sie bitte unseren » Geschäftsberichten.

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