Sicherung der Helaba
Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe
Durch ihre Mitgliedschaft in der Sicherungsreserve der Landesbanken und Girozentralen (Sicherungsreserve) genießt die Helaba den Schutz des Sicherungssystems der deutschen Sparkassen-Finanzgruppe. Mit der Sicherungsreserve, den elf regionalen Sparkassenstützungsfonds und dem Sicherungsfonds der Landesbausparkassen sind in der deutschen Sparkassen-Finanzgruppe insgesamt 13 Sicherungseinrichtungen zu einem gemeinsamen Sicherungssystem zusammengeschlossen.
Die Sicherungsreserve verfolgt den Ansatz der Institutssicherung. Im Krisenfall können Liquidität und Solvenz des Instituts durch entsprechende Stützungsmaßnahmen geschützt werden. Betroffene Institute können so in die Lage versetzt werden, ihre Verbindlichkeiten weiterhin uneingeschränkt zu erfüllen. Hierdurch sind auch Einlagen von Kunden ohne betragliche Begrenzung geschützt.
Zum 1. Januar 2006 wurde das Sicherungssystem wesentlich weiterentwickelt. Es wurde ein qualifiziertes Risikomonitoringsystem eingeführt, das der Früherkennung besonderer Risikolagen bei den Mitgliedsinstituten dient. Zudem haben die Mitgliedsinstitute die Ermittlung der Fondsbeiträge auf eine risikoorientierte Bemessungsgrundlage umgestellt und die Fondsvolumina erhöht.
Regionaler Reservefonds
Unabhängig zu den Sicherungseinrichtungen der deutschen Sparkassen-Finanzgruppe existiert für die Helaba und die 50 Sparkassen in Hessen und Thüringen eine zusätzliche Sicherungskomponente durch den Reservefonds des Sparkassen- und Giroverbandes Hessen-Thüringen. Dieser Reservefonds ist wesentlicher Bestandteil des sogenannten „Neuen Verbundkonzepts“ der Sparkassen-Finanzgruppe Hessen-Thüringen, das auf dem Geschäftsmodell wirtschaftlicher Einheit von Helaba und Sparkassen basiert.
Der Reservefonds wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2004 geschaffen. Er hat ebenfalls institutssichernde Wirkung und schützt die angeschlossenen Institute in ihrem Bestand. Darüber hinaus besitzt er einlagenschützenden Charakter, d.h. er sichert, von wenigen Ausnahmen abgesehen, Ansprüche von Einlegern/Kunden gegen die Helaba. Eine betragsmäßige Begrenzung pro Gläuber besteht nicht.
Das Fondsvolumen belief sich Ende 2010 auf ca. EUR 516 Mio.
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Wolfgang Kuß
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